Franz- Josef Kußmann

Rechtsanwalt
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Die Möglichkeiten und Erfordernisse anwaltlicher 
Werbung haben sich in den letzten Jahren grundlegend
geändert. 
So ist es inzwischen zulässig, Visitenkarten  
auch außerhalb der Kanzlei zu deponieren und damit 
nicht nur aktuelle Mandanten sondern einen unbestimmten 
Personenkreis anzusprechen.
Ein besonders effizientes Mittel der Mandantenakquise sind erfahrungsgemäß 
Juristische Kurz-informationen auf der Rückseite der Karten, die sich 
damit als prägnante und dauerhafte Werbeträger erweisen. 
Hier einige Entwürfe für Vor - und Rückseite, die ich im Kollegenkreis gegen 
geringes Entgelt anbiete (vgl Kosten): 

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