Die Möglichkeiten und Erfordernisse anwaltlicher Werbung haben sich in den letzten Jahren grundlegend geändert. So ist es inzwischen zulässig, Visitenkarten auch außerhalb der Kanzlei zu deponieren und damit nicht nur aktuelle Mandanten sondern einen unbestimmten Personenkreis anzusprechen. Ein besonders effizientes Mittel der Mandantenakquise sind erfahrungsgemäß Juristische Kurz-informationen auf der Rückseite der Karten, die sich damit als prägnante und dauerhafte Werbeträger erweisen. Hier einige Entwürfe für Vor - und Rückseite, die ich im Kollegenkreis gegen geringes Entgelt anbiete (vgl Kosten): >> weiter ... -> PREISE