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Häufig zeigt sich bei Mandatserteilungen immer
noch geradezu eine „Angst“ vor Anwaltskosten.
Ich lege daher besonderen Wert auf eine
gesteigerte Kostentransparenz, d. h. zu Beginn
einer Beratung oder Vertretung wird ausführlich
Auskunft über die anfallenden Kosten
sowie die Möglichkeit einer Kostenerstattung
erteilt (etwa durch den Gegner, eine
Rechtsschutzversicherung oder im Wege der
Prozesskostenhilfe…).
Auf diese Weise besteht in jedem Stadium des
Verfahrens Klarheit über das Kostenrisiko.
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