|
In der heutigen schnelllebigen Zeit kann es
auch jungen Menschen jederzeit passieren,
dass sie krankheitsbedingt von heute auf
morgen nicht mehr in der Lage sind,
ihren Willen verständlich und wirksam zum
Ausdruck zu bringen (denken Sie nur an
einen Unfall im Straßenverkehr ...). Und
die Vorstellung, ohnmächtig der Apparatemedizin
ausgeliefert zu sein, stellt sich
allgemein als Albtraum dar.
Mit der Patientenverfügung, der nach der neuen
gesetzlichen Regelung eine gesteigerte
Bindungswirkung zukommt, können Sie verbindlich
Anweisungen für die Gestaltung Ihrer ärztlichen
Behandlung festlegen.
Mit einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
können Sie ferner Vertrauenspersonen für den Ernstfall
für den Ernstfall einsetzen.
Entwürfe sämtlicher Vorsorgeverfügungen,
die Sie nach Ihren Vorstellungen
ergänzen oder modifizieren können,
werden in der Kanzlei für Sie bereit gehalten.
|