Franz- Josef Kußmann

Rechtsanwalt
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In der heutigen schnelllebigen Zeit kann es 
auch jungen Menschen jederzeit passieren, 
dass sie krankheitsbedingt von heute auf
morgen nicht mehr in der Lage sind, 
ihren Willen verständlich und wirksam zum 
Ausdruck zu bringen (denken Sie nur an 
einen Unfall im Straßenverkehr ...). Und 
die Vorstellung, ohnmächtig der Apparatemedizin 
ausgeliefert zu sein, stellt sich 
allgemein als Albtraum dar.
Mit der Patientenverfügung, der nach der neuen 
gesetzlichen Regelung eine gesteigerte 
Bindungswirkung zukommt, können Sie verbindlich 
Anweisungen für die Gestaltung Ihrer ärztlichen 
Behandlung festlegen.
Mit einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung 
können Sie ferner Vertrauenspersonen für den Ernstfall 
für den Ernstfall einsetzen.
Entwürfe sämtlicher Vorsorgeverfügungen, 
die Sie nach Ihren Vorstellungen 
ergänzen oder modifizieren können, 
werden in der Kanzlei für Sie bereit gehalten.